Japan Visum für Touristen
Japan Visum für Touristen

 

Die Einreise als Tourist ist für Deutsche, Österreicher und Schweizer sehr einfach- nach Japan fliegen, am Flughafen biometrische Daten abgeben (Fingerabdruck, Foto), und ein Japan Visum für 90 Tage in Form eines coolen Barcode-Sticker wird in den Pass geklebt. Ein kurzer Überblick über die Einreisebestimmungen:

 

Japan Visum für Touristen

Japan Visum für Kurzzeitaufenthalte ohne der Absicht in Japan zu arbeiten (oder ein Praktikum/eine Ausbildung machen zu wollen):

→ Für bis zu 180 Tage benötigen deutsche Touristen zur Einreise kein extra Visum vor der Reise beantragen. Beabsichtigt man nur 90 Tage in Japan zu bleiben erhält man am Flughafen eine Aufenthaltserlaubnis als „Temporary Visitor“ für zunächst 90 Tage. Dabei werden biometrische Daten erfasst.

→ Das Visum für Japan kann von 90 Tagen auf 180 Tage verlängert werden, doch dazu muss man sich an dem für den Aufenthaltsort zuständigen Einwohnermeldeamt registrieren (und bekommt eine Art Ausweis), zusätzlich den Eintrag im Pass bei der Einwanderungsbehörde verlängern lassen

→ Die Bestimmungen für Touristen gelten auch für Geschäftsreisende

→ Wer den Japan Railpass benutzen will darf nur als Tourist einreisen!

→ Will man gleich ein Japanvisum für 180 Tage gibt es dafür am Flughafen gleich die entsprechende Karte vom Meldeamt, der Besuch dort muss trotzdem stattfinden

→ Mehrere visumfreie Einreisen nach Japan mit zwischenzeitlicher „Alibiausreise“ (also einmal über die Grenze nach z.B. Seoul in Korea fliegen und wieder zurück) ist nicht zulässig um die Regeln für Langzeitaufenthalte zu umgehen!

 

Visum für Japan für Langzeitaufenthalte

Japan Visum für Langzeitaufenthalte für Menschen die in Japan arbeiten, eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren wollen benötigen vor der Einreise ein Visum, das bei der zuständigen japanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

 

Ein Japan Visum für „Working holidays“…

…können Deutsche für ein Jahr erhalten- damit darf man bis zu einem Jahr in Japan bleiben und etwas Geld durch Arbeit zuverdienen. Vorher muss man sich von der Japanische Botschaft in Berlin oder von den japanischen Generalkonsulaten in Deutschland ein Working-Holiday-Visums holen.

 

Passzwang

Ausländer müssen immer ihren Pass mit Japan Visum bei sich tragen solange sie in Japan unterwegs sind. Wer sein Japan Visum nicht vorzeigen kann muss mit einer Geldstrafe rechnen und kann im schlimmsten Fall sogar für ein paar Tage festgehalten werden.

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, Rechtsverbindliche Informationen und weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulaten!

7 Antworten

  1. Gisela Parthey

    Hallo, ich plane einen Besuch der Mongolei und von dort nach Japan. Kann ich von Deutschland über die Mongolei nach Japan einreisen mit den gleichen Vorraussetzungen? Möchte in der Mongolei 3 Tage und dann weiter.
    Danke

  2. Tom Grote

    Kann ich mit meinem vorläufigen Reisepass aus Australien nach Japan einreisen oder gibt es da andere Einreisebestimmungen (Wie in den USA)?

  3. leon

    Wäre es möglich nach Japan zu ziehen und sich dort ein Haus zu kaufen aber gleichzeitig seinen Job in Deutschland fortzuführen? in meinem falle bin ich IT-Spezialist und besitze meine eigene Firma.Wäre es möglich weiter mit dem Pc zu arbeiten obwohl diese Firma in Deutschland ihren Standort hat?Und darf man sich dort eigentlich ein Haus kaufen?

  4. Lisa

    Kostet das Touristenvisum etwas und muss man biometrische Bilder mitbringen?

  5. Bfritz0815

    Info am Rande: Das Working Holiday Visum hat eine Reihe von Auflagen.
    Beispielsweise muss man unter 30 Jahre alt sein und bestimmte Geld-Reserven nachweisen können (um zu zeigen, dass man den Aufenthalt finanzieren kann).

    Bitte lest auf jeden Fall immer die genauen Infos eurer Botschaft:
    https://www.de.emb-japan.go.jp/konsular/visum.html

  6. Benjamin

    Hallo Gisela,

    vorausschickend:

    Ich bin kein Fachmann für japanische Visa-Bestimmungen.
    Wenn du eine 100% zuverlässige Antwort auf deine Frage willst, wende dich bitte direkt an das zuständige japanische Konsulat in Deutschland:
    https://www.de.emb-japan.go.jp/konsular/index.html

    Die wissen das besser als jeder Blog-Autor oder Kommentar-Schreiber im Netz. :)

    Falls dich jetzt noch meine Amateur-Einschätzung interessiert, würde ich sagen:
    Hier ist die Staatszugehörigkeit der Reisenden ausschlaggebend.
    Angenommen, du hast eine deutsche Staatsbürgerschaft, sollten hier die selben Konditionen gelten wie von einer Einreise als Touristin per Direktflug:
    90 Tage Visum bei Ankunft am Flughafen mit der Option, diese bei Bedarf nachher bei den örtlichen Behörden auf 180 Tage aufzustocken.

    Bedenke bitte, dass Fluggesellschaften wie Emirates ihre Japan-Flugreisenden in Dubai umsteigen lassen.
    Falls es durch Zwischenstopps zu Visa-Problemen käme, würde das ja ständig Probleme verursachen.

    Hoffe, das hilft dir oder zumindest kommenden Lesern.

    Gute Reise
    Benjamin

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